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Ausstellungsschwerpunkte

 

Visa-Angelegenheiten

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb rechtzeitig gestellt werden.

Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen.

Einladungsschreiben für Besucher und Aussteller aus visapflichtigen Ländern werden von den lokalen Auslandsrepräsentanzen der Deutsche Messe vor Ort erstellt.

Für Besucher ist dies mit dem Kauf des Dauerausweises für die jeweilige Veranstaltung verbunden.

Länder mit Deutsche Messe AG Repräsentanz

Hier finden Sie eine Liste der Auslandsrepräsentanzen der Deutsche Messe.

Procedere - Länder ohne Deutsche Messe AG Repräsentanz

Finden Sie hier Informationen zum Procedere, wenn es in Ihrem Land keine Deutsche Messe Repräsentanz gibt.

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