Die Grenzwerte für Feinstaub nach der aktuellen Fassung der 1. BImSchV (2. Stufe) werden mit unseren Feinstaubfiltern deutlich unterschritten dies gilt insbesondere für Brennstoffe der Kategorien 6 und 7 (z. B. Spanplatten, MDF-Faserplatten, Sägemehl und Staub). ENDRESS garantiert eine lösungssichere Umsetzung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung.
In Kooperation mit dem Institut für Luft- und Kältetechnik entwickelt ENDRESS Feinstaubfilter, zunächst für die eigenen Baureihen der Holzfeuerungsanlagen. Holzfeuerung und Feinstaubfilter sind daher bei ENDRESS perfekt aufeinander abgestimmt, alles aus einer Hand.
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