Die weltweiten technischen und regulatorischen Anforderungen an Anlagen steigen stetig. Hersteller müssen ihre bewährten Designkonzepte überprüfen und verbessern. Betreiber müssen die von ihnen betriebenen Anlagen auf Konformität mit den Gesetzen prüfen und eventuell notwendige Modernisierungen vornehmen.
Die Grenzwerte der Luftemissionen bei Prozesswärmeanlagen mit einer Leistung von 1 - 50 MW waren in der Vergangenheit oft nicht eindeutig vorgegeben. Mit der 2015 veröffentlichen Richtlinie 2015/2193/EU (MCP-Richtlinie) wurde europaweite Mindeststandards festgelegt, die bis Dezember 2017 in die nationale Gesetzgebung übernommen werden mussten. Nach Überschreitung dieser Frist steht die Übernahme in Deutschland im Rahmen der 44. BImSchV nun kurz vor dem Abschluss.
Ein nachhaltiger, zukunftssicherer Anlagenbetrieb kann nur unter Einhaltung der neuen Vorschriften gesichert werden. Unsere Experten befassen sich für Sie mit diesem Thema, und geben wichtige Tipps aus der Praxis für anstehende Planungen bezüglich Umsetzung und Investition. Hierbei schöpfen wir aus unseren Erfahrungen, die wir bei der Realisierung von Anlagen - speziell in Teilen der USA und China - mit sehr strengen Emissionsgrenzwerten gesammelt haben.
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